Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle Dienstleistungen der edv-wiedemann GbR, Hans-Pfann-Str. 11, 81825 München (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend Auftraggeber genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Rahmenvereinbarung für zukünftige Dienstleistungs- oder Kaufverträge zwischen den Parteien.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

§ 2 Vergütung der Dienstleistungen

(1) Für die Dienstleistungen des Auftragnehmers wird ein Stundensatz von 64,97 € (netto 54,60 €) vereinbart.

(2) Pro angefangene Zeiteinheit von 15 Minuten werden dem Auftraggeber Kosten anteilig anhand des festgelegten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Die Mindestberechnungszeit für die Dienstleistungen beträgt 30 Minuten.

(3) Die Vergütung berechnet sich grundsätzlich auf Grundlage des tatsächlich entstandenen Arbeitsaufwands des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer soll den Auftraggeber vor Beginn seiner Tätigkeit über den zu erwartenden Aufwand unterrichten.

(4) Die Beauftragung des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, nach einer ersten Diagnose des betroffenen Geräts nachfolgende Dienstleistungen des Auftragnehmers (zB aus Rentabilitätsgründen) abzulehnen. In diesem Fall werden nur Kosten für die Diagnosestellung berechnet.

(5) Bei Erbringung von Dienstleistungen in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Auftraggebers wird grundsätzlich eine Anfahrtspauschale berechnet.

 

§ 3 Pflichten und Haftung des Dienstleisters

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die Erbringung der Computer-Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen.

(2) Der Auftragnehmer kann jedoch nicht gewährleisten, dass sein Tätigwerden tatsächlich zu einer erfolgreichen Lösung der technischen Probleme des Auftraggebers führen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergütung des Auftragnehmers erfolgsunabhängig fällig ist.

(3) Der Auftragnehmer schließt jede Haftung für Datenverlust auf dem Gerät des Auftraggebers infolge der Dienstleistungs­erbringung aus. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn den Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt

(1) Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Die Parteien vereinbaren eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer bei Verzug des Auftraggebers unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zur Berechnung von Verzugszinsen, zur Geltendmachung eines Verzugsschadens und gegenüber Unternehmern zur Berechnung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 € berechtigt ist.

(3) Bei Abschluss eines Kaufvertrags bleibt die Kaufsache bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisschuld Eigentum des Auftragnehmers.

 

§ 5 Vertraulichkeitsvereinbarung

(1) Die beiden Parteien verpflichten sich, alle ihnen direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen als solche zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Seite an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden. Die Parteien werden alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten

– alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Abwicklung des Auftrags erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt,

– die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse,

– im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Auftraggeberin bekanntgewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmerin

(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit dauert auch nach Vertragsdurchführung an.

 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers in München vereinbart, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.